Knollmanns Mühle

Die Entstehungsgeschichte zu Knollmans Mühle

der heutigen Doppelmühlenanlage auf dem früheren Hofe Noje-Knollmann, heute Hof der Familie Rohlmann an der Hörsteler Aa lässt sich bis 1796 zurückverfolgen. Voraussetzung für die Errich­tung des ersten Mühlengebäudes war die Erteilung der Gnädigsten Concession zur Anlegung einer Bockemühle für den Zeller Knollmann durch Fürst Bischof Max von Bayern am 6. April 1796:
„Wir Maximilian Franz von Gottes Gnaden Erz­bischof zu Köln, des H. R. R. durch Italien Erzkanzler und Kurfürst, geborener Legat des H. Apostolischen Stuhles zu Rom, Königlicher Prinz zu Ungarn und Bösheim, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund und Lothrin­gen, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und wälschen Landen, Bischof zu Münster, in Westfalen und zu Engern Herzog, Graf zu Habsburg und Tirol, Burggraf zu Stromberg, Herr zu Odenkirchen, Borkelohe, Werth, Freudenthal und Eulenburg, tuen kund und zu wissen, nach dem der zu Unserer Hofkammer eigenbehörige Zeller Knollmann, Kirchspiels Riesenbeck Amts Rheine, um die gnädigste Concession zur Anlegung einer Bockemühle auf dem Aafluß unweit seinem Hause untertänigst gebeten hat, so dann über die Untersuchung des Lokales und der sonstigen bei Anlegung einer Wassermühle vorkommenden Punkten der untertänigste Bericht erstattet ist. So haben wir ihm, Zellern Knollmann, die untertänigst gebetene Concession zur Anle­gung einer Bockemühle unweit seinem Hause auf dem Aaflusse gegen alljährliche von der Zeit, das die Mühle gebrauchet wird, in der Rheinischen Amtsrentmeisterei Loko Canonis zu entrichtende drei Reichstaler, der Gestalten und unter dem Vorbehalt gnädigst erteile, dass der Schüttebalken nicht höher als das Unternass, welches der Zeller Knollmann von altersher in den Aafluß stehen hat, gelegt, so dann das Ziel nur um einen Fuß höher gesetzet werdet. Gleichwohl auf allem Fall einem jeden Dritten sein Recht vorbehaltlich und mit dem Zusatze, dass Supplikant bei Verlust der ihm hiermit erteilten Concession die Bockemühle nach vorgesetzter Bestimmung anzulegen gehalten sein sollte. Urkunde unseres gnädigsten Handzeichens und beigedrückten geheimen Kanzleisiegel - Mergentheim, den 6. April 1796."

Durch den Reichsdeputationshauptschluß war eine eingreifende politische Veränderung vorausgegangen, als der neue Landesherr, Seine Königliche Majestät von Preußen... den Zeller Knollmann auf die der Krieges- und Domänen­kammer eingereichten Vorstellung hin am 3. Februar 1804 die Erlaubnis erteilt, auf der bei seinem Hause bereits befindlichen Bocke­mühle, zugleich eine Perl-Gerstenmühle gegen die von ihm jährlich als Canon zu zahlen anerbotenen fünf Reichstaler anlegen zu dürfen.

Nur drei Jahre später - inzwischen hatte Napoleon seinen Herrschaftsanspruch über weite Teile Europas ausgeweitet - war die Reihe am Administrationskollegium des ersten Gouvernements zu Münster als damaliger Genehmigungsbehörde, dem Zeller Knollmann zur Erweiterung seiner Mühlenanlage die Erlaubnis zu erteilen, bei der vor wenigen Jahren bei dem Wohnhaus des Knollmann erbauten Perl-Graupen- und Bockemühle, nunmehr auch eine Walke- und Ölmühle... anlegen zu dürfen.

Ursprünglich von zwei unterschlächtigen Wasserrädern angetrieben, wurde 1914 das Wasserrad der Korn- und Ölmühle durch eine 35 PS starke Turbine ersetzt. Die Bocke- und Perlmühle, inzwischen zu einer Sägemühle umge­baut, wurde weiter mit einem unterschlächtigen Wasserrad angetrieben. 1931 erfolgte die Neueintragung in das Wasserbuch: „Die Mühlenbesitzerin Wwe. Heinrich Knollmann in Hörstel, Kreis Tecklenburg, hat das Recht, das Wasser der Hörsteler Aa durch eine Stauanlage in der Zeit vom l. April bis l. Oktober bis l ,414 m und in der übrigen Zeit des Jahres bis zu 1,449 m über Fachbaun des Mühlenwehres anzustauen und zum Antreiben eines unterschlächtigen Wasserrades auf Parzelle Nr. 529/157 etc. und einer Turbine von 35 PS auf Parzelle 536/154 zum Betriebe einer Korn-, Ol- und Sägemühle zu benutzen. Das Recht wird auf Ersitzung gestützt, die durch eine Urkunde des Bischofs Maximilian von Münster von 1796, eine Genehmigung der Krieges- und Domänenkammer in Münster vom 5. Februar 1804 und eine Genehmigung des Administra­tionskollegiums Münster nachgewiesen ist."

Nach der Begradigung der Hörsteler Aa liegt die Sägemühle heute an der „Veerbiäke", das Staurecht ist erloschen. Das Gatter der Sägemühle wurde ehemals noch durch Motorkraft angetrieben, die Kornmühle blieb jedoch unge­nutzt, die stromerzeugende Turbine längst ausgebaut.

Das Denkmal entsteht

Im Jahre 1988 gab es erste Überlegungen seitens des damaligen Eigentümers Heinz-Josef Noje-Knollmann, der Stadt und des Heimatvereins Hörstel, Knollmanns Mühle für die Nachwelt zu erhalten. Die Wasserdoppelmühle wurde mit Wirkung vom 22.09.1988 in die Denkmalliste der Stadt Hörstel eingetragen. Nach einigen gescheiterten Finanzierungsbemühungen zeichneten sich jedoch Lösungsmöglichkeiten für den Erhalt der ramponierten Doppelmühle ab. Aus Mitteln des Denkmalförderungsprogramms NRW und mit finanzieller Hilfe des Amtes für Agrarordnung, des Heimatvereins Hörstel, der Stadt und vor allem der NRW-Stiftung konnte dieses historische Gebäude im Jahr 1993 restauriert und das alte Turbinenrad der Öffentlichkeit als Exponat zugänglich gemacht werden. Zusammen mit einem Rundwanderweg ist Knollmanns Mühle wieder zu einem Anziehungspunkt für Bevölkerung und Besucher geworden und bereichert die touristische Infrastruktur der Stadt.
Der Heimatverein Hörstel hat hier für Sitzungen, kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen eine feste Bleibe gefunden und bietet gerne auf Anfrage interessierten Besuchern und Gruppen eine Führung an. Darüber hinaus veranstaltet der Heimatverein an bestimmten Tagen Handwerksdemonstrationen und Schausägen in der Mühle.

 

Öffnungszeiten, siehe unter Arbeitskreise

 

 

 

 

 

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